Lärm gehört zur Baustelle – doch wo liegen die Grenzen? Die Gerätelärmbewertung nach ÖNORM S 5004 liefert die Grundlage für Messungen des Grundgeräuschpegels sowohl im Innenraum als auch im Außenbereich. Wer mit Hydraulikbaggern, Radladern oder Verdichtungswalzen arbeitet, muss nicht nur die Anforderungen an den Schallschutz der Bauteile kennen, sondern auch die Vorschriften zum Arbeitsschutz auf der Baustelle einhalten. Besonders bei innerstädtischen Projekten und beim Einsatz elektrischer Baumaschinen wird die exakte Kenntnis der Geräuschpegel zur entscheidenden Planungsgröße.

Was ist der Grundgeräuschpegel und warum ist er wichtig?

Der Grundgeräuschpegel ist der geringste, an einem Ort während eines bestimmten Zeitraums gemessene A-bewertete Schallpegel, der durch entfernte Geräusche hervorgerufen wird und bei dessen Einwirken Ruhe empfunden wird. Auf Baustellen beeinflusst dieser Pegel die Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen und bestimmt, welche Maschinen Sie zu welchen Zeiten einsetzen dürfen. Der Grundgeräuschpegel in einem Raum bei geschlossenem Fenster hängt vom Lärm am Standort und der Nutzung des Raums ab.

Aus einer Schallimmissionsmessung können Sie mithilfe einer Häufigkeitsverteilung den Basispegel LA,95 bestimmen. Dieser ist der in 95 Prozent des Messzeitraums überschrittene A-bewertete Schallpegel. Für Sie als Bauunternehmer oder Flottenmanager bedeutet das: Jede Maschine, die Sie auf die Baustelle bringen, muss in das akustische Gesamtbild passen – sonst drohen Stillstandszeiten oder Nachforderungen nach zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen.

Welche Grenzwerte gelten im Innenraum?

Gemäß ÖNORM B 8115-2 darf der höchstzulässige Anlagengeräuschpegel L AFmax,nT bei gleichbleibenden oder intermittierenden Geräuschen maximal 25 dB und bei kurzzeitigen, schwankenden Geräuschen maximal 30 dB betragen. Diese Werte gelten für haustechnische Anlagen. Alternativ schreibt die OIB Richtlinie 5 vor, dass eine mechanische Lüftungsanlage in Aufenthaltsräumen mit dem Schutzziel Schlaf einen äquivalenten Anlagengeräuschpegel L Aeq,nT von 25 dB nicht überschreiten darf.

Für Baustellen bedeutet das: Wenn Sie etwa bei Umbauarbeiten in bewohnten Gebäuden oder in Krankenhäusern arbeiten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Maschinen diese Grenzwerte nicht verletzen – oder Sie müssen die Arbeit zeitlich einschränken. Besonders leise Aggregate und moderne Elektrobagger bieten hier Vorteile.

Wie läuft eine Messung des Grundgeräuschpegels im Innenraum ab?

Das höchste Schutzziel ist die Nachtruhe, weshalb der Grundgeräuschpegel in der Nacht gemessen wird. Dabei wird zunächst die Nachhallzeit gemessen. Anschließend wird das Messgerät in dem zu messenden Raum aufgestellt und die auftretenden Schallpegel über die Nacht, von 22:00 bis 06:00 Uhr, aufgezeichnet. Zur Bewertung des maßgeblichen Grundgeräuschpegels wird die lauteste halbe Stunde der Nachtkernzeit zwischen 00:00 und 05:00 Uhr herangezogen.

Voraussetzungen für eine solche Messung sind unter anderem:

  • Zugang zu dem gegenständlichen Raum
  • Eingebaute Türen und Fenster
  • Stromversorgung
  • Bereits verschlossene Schächte jeglicher Art
  • Verschlossene Leitungen jeglicher Art
  • Typischer Wochentag

Für Sie als Bauleiter heißt das: Die Messung lässt sich erst durchführen, wenn alle baulichen Arbeiten abgeschlossen sind – planen Sie also entsprechende Pufferzeiten ein, um bei Grenzwertüberschreitungen noch nachsteuern zu können.

Grundgeräuschpegel im Außenbereich: Was Sie zur Dimensionierung der Schalldämmung wissen müssen

Der Grundgeräuschpegel im Außenbereich dient zur Festlegung der Anforderungen an den Schallschutz der Bauteile. Dieser Außenlärmpegel ist standort- und bauteillageabhängig und kann im einfachsten Fall durch die Zuordnung des Standortes zu einer Bauteilkategorie nach ÖNORM B 8115-2 ermittelt werden. Das Maß der Schalldämmung für Außenbauteile eines Gebäudes wird anhand der Differenz der vorhandenen Immissionen und der zumutbaren Störintensität festgelegt.

Wenn Sie etwa in innerstädtischen Lagen arbeiten, müssen Sie bei der Baustelleneinrichtung den Außenlärmpegel berücksichtigen – nicht nur für die Anwohner, sondern auch für die Dimensionierung von temporären Lärmschutzwänden. Besonders bei Abbruchbaggern mit Hydraulikhammer oder beim Einsatz von Brechanlagen entstehen erhebliche Schallpegel, die Sie frühzeitig einplanen sollten.

Lärm am Arbeitsplatz: Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen auf Baustellen

Neben den baurechtlichen Vorgaben müssen Sie auch die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. In Österreich regelt die Verordnung Lärm und Vibrationen die Anforderungen an den Arbeitnehmerschutz. Wer mit schweren Muldenkippern, Raupenbaggern oder lauten Mobilkranen arbeitet, muss regelmäßige Messungen durchführen und bei Bedarf Gehörschutz bereitstellen.

Für Sie als Flottenmanager bedeutet das: Die Auswahl der Maschinen sollte nicht nur nach Leistung und Verbrauch erfolgen, sondern auch nach dem Geräuschpegel. Moderne Maschinen mit gedämmten Motorkapseln und schallreduzierten Hydraulikscheren senken nicht nur die Belastung Ihrer Mitarbeiter, sondern erleichtern auch die Einhaltung der Grenzwerte. Besonders bei längeren Projekten amortisieren sich Investitionen in leisere Technik durch geringere Ausfallzeiten und bessere Akzeptanz bei Anwohnern.

Praxis-Tipps: So halten Sie die Gerätelärmbewertung auf der Baustelle ein

  • Planen Sie Lärmmessungen frühzeitig ein – nicht erst, wenn Beschwerden eingehen.
  • Dokumentieren Sie Schallpegel aller eingesetzten Maschinen und erstellen Sie einen Lärmkataster für Ihre Flotte.
  • Nutzen Sie Telematik-Systeme, um Betriebsstunden und Einsatzorte zu tracken – das erleichtert die Zuordnung bei späteren Beschwerden.
  • Setzen Sie bei innerstädtischen Baustellen bevorzugt elektrische Baumaschinen ein – sie reduzieren nicht nur Emissionen, sondern auch Lärm.
  • Informieren Sie sich über lokale Baustellenzeiten und Ruhezeiten – in vielen Kommunen gelten strengere Vorschriften als die gesetzlichen Mindestanforderungen.