Die Bodenplatte ist die unterste Stahlbeton-Fläche eines Gebäudes ohne Unterkellerung oder unter einem Kellergeschoss. Sie liegt auf dem vorbereiteten Baugrund auf, nimmt die gesamten Gebäudelasten auf und leitet sie flächig in den Untergrund ab. Im Unterschied zu Einzel- oder Streifenfundamenten wirkt sie als durchgehende Flächengründung und verteilt Lasten gleichmäßig, wodurch ungleichmäßige Setzungen reduziert werden.
Aufbau und Schichten
Unter der eigentlichen Stahlbetonplatte folgt der Bodenaufbau typischerweise von unten nach oben: verdichteter, tragfähiger Baugrund, eine Kiesschicht zur Kapillarbrechung, eine Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton (meist 5 cm), eine Abdichtungsebene gegen Bodenfeuchte oder drückendes Wasser und darüber die bewehrte Bodenplatte. Bei beheizten Gebäuden folgt oberseitig häufig eine Perimeter- oder Unterbaudämmung, auf der die eigentliche Fundamentplatte aufliegt, um Wärmebrücken zu vermeiden. Die Plattendicke richtet sich nach Lastannahmen und Baugrundverhältnissen; im Wohnungsbau sind 20 bis 30 cm üblich, bei höheren Lasten oder ungünstigem Baugrund auch mehr.
Bemessung und Regelwerke
Die statische Bemessung erfolgt nach DIN EN 1992-1-1 (Eurocode 2) in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen Anhang. Grundlage für die Baugrundbewertung ist DIN EN 1997-1 (Eurocode 7). Für die Betonzusammensetzung gelten DIN EN 206 und DIN 1045-2. Soll die Bodenplatte als wasserundurchlässige Konstruktion gegen drückendes oder nichtdrückendes Wasser ausgeführt werden (WU-Beton), ist die DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ maßgebend; sie legt unter anderem Beanspruchungsklassen, zulässige Rissbreiten und die maximale Eindringtiefe von Wasser in den Beton fest. Für Abdichtungen gegen Bodenfeuchte und drückendes Wasser bei nicht als WU-Konstruktion ausgeführten Platten gilt DIN 18533. Übliche Betonfestigkeitsklassen für Bodenplatten liegen bei C25/30, bei WU-Konstruktionen häufig bei C30/37. Die Betondeckung der Bewehrung richtet sich nach der Expositionsklasse des Bauteils, etwa XC2 bei erdberührten, nicht frostbeanspruchten Bauteilen, und liegt in diesem Fall bei einem Nennmaß von rund 40 mm.
Ausführungsvarianten
Neben der klassischen Bodenplatte aus Ortbeton mit Matten- oder Stabbewehrung kommen im Fertigbau und bei besonderen Anforderungen auch bewehrte Elementplatten oder Thermobodenplatten mit integrierter Dämmschicht zum Einsatz. Bei frostempfindlichem Baugrund wird die Gründungstiefe so gewählt, dass sie unterhalb der ortsüblichen Frosttiefe liegt, in Mitteleuropa meist bei etwa 80 cm.
Abgrenzung zu anderen Gründungsarten
Die Bodenplatte unterscheidet sich von der Streifenfundament-Gründung dadurch, dass die gesamte Grundfläche des Gebäudes tragend ausgeführt wird, nicht nur die Bereiche unter tragenden Wänden. Sie wird vor allem bei unterkellerten Bauwerken und bei kellerlosen Gebäuden auf wenig tragfähigem oder setzungsempfindlichem Baugrund eingesetzt. Bei sehr ungünstigen Baugrundverhältnissen kommen stattdessen Pfahlgründungen oder Plattengründungen mit zusätzlicher Pfahlunterstützung zum Einsatz.
Bodenplatte in der Berichterstattung
Der Beitrag „Bodenplatte beim Hausbau: Was Baustellenleiter über Aufbau und Funktion wissen sollten“ erläutert den praktischen Aufbau der Bodenplatte auf der Baustelle und grenzt die tragende Fundamentplatte von der nichttragenden Kellerbodenplatte ab. Der Artikel betont, dass die Fundamentplatte als unterste tragende Schicht die gesamte Last des Hauses gleichmäßig auf den Untergrund verteilen muss, um Setzungen zu verhindern.