Im Spezialtiefbau werden Pfahlgründungen häufig mit Verdrängungspfählen realisiert – Pfähle, die ohne Bohren oder Aushub direkt in den Baugrund eingebracht werden. Die Europäische Norm EN 12699 legt fest, wie diese Pfähle durch Schlagrammen, Vibrieren, Einpressen, Eindrehen oder eine Kombination dieser Verfahren herzustellen sind. Die Norm gilt für Pfähle aus Stahl, Gusseisen, Beton, Mörtel, Holz oder Einpressmörtel und deckt vorgefertigte, ortbetonierte sowie kombinierte Pfähle ab. Auch Betonspundwände fallen in ihren Geltungsbereich. Ausgeklammert sind hingegen Bodensäulen, Bohrpfähle nach EN 1536, Stahl- und Holzspundwände nach EN 12063 sowie Mikropfähle nach EN 14199.

Welche Rammverfahren gibt es? Die EN 12699 unterscheidet vier Hauptverfahren: Schlagrammen treibt den Pfahl durch wiederholte Schlagenergie in den Boden. Vibrationsrammen erzeugt hochfrequente Schwingungen, um den Reibungswiderstand im Boden herabzusetzen. Statisches Einpressen drückt den Pfahl kontinuierlich in den Boden. Eindrehen bringt spiralförmige Pfähle oder solche mit Schraubfuß durch Drehmoment ein.

Welche Materialien und Pfahltypen sind zulässig? Die Norm EN 12699 deckt vorgefertigte Pfähle aus Stahlbeton, Spannbeton oder Stahl, ortbetonierte Pfähle sowie kombinierte Systeme ab, bei denen Stahlprofile nachträglich mit Beton oder Mörtel verfüllt werden. Holzpfähle sind erfasst. Betonspundwände, die als Verbauung oder dauerhafte Stützkonstruktion dienen, fallen ebenfalls unter die Regelungen.

Wie hängen Rammverfahren und Baugrundverhältnisse zusammen? Bei der Verfahrenswahl ist eine gründliche Baugrunduntersuchung erforderlich. Je nach Bodenverhältnissen, Baustellenumgebung und Anforderungen kann vor dem Einbringen gebohrt oder ausgehoben werden, um Hebungen, Vibrationen oder andere Probleme zu begrenzen oder Hindernisse zu beseitigen.