Leasing ist eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen auf bestimmte Zeit. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer, Sie als Leasingnehmer erwerben lediglich das Nutzungsrecht gegen regelmäßiges Entgelt. Unter dem Begriff „Leasing" verbergen sich verschiedene Vertragsmodelle mit unterschiedlichen Rechten, Pflichten und steuerrechtlichen Konsequenzen.
Operating-Leasing: Der reine Mietvertrag
Beim Operating-Leasing handelt es sich um einen reinen Miet- oder Pachtvertrag. Der Leasinggeber trägt das wirtschaftliche Risiko und die objektbezogenen Risiken. Er aktiviert die Maschine in seiner Bilanz. Sie zahlen eine monatliche Rate, die Sie vollständig als Betriebsausgabe absetzen können. Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden.
Für Bauunternehmen bedeutet Operating-Leasing: Liquiditätsschonung ohne Kapitalbindung und planbare Kosten durch fixe Monatsraten. Der Nachteil: Sie erwerben kein Eigentum. Nach Vertragsende müssen Sie die Maschine zurückgeben.
Finanzierungsleasing: Wirtschaftliches Eigentum geht auf Sie über
Beim Finanzierungsleasing erwerben Sie das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand. Sie müssen die Maschine in Ihrer Bilanz aktivieren und können sie abschreiben. Der Vertrag ist während der Grundmietzeit unkündbar. Sie sind für Reparaturen, Wartung, Versicherung und Steuern verantwortlich und tragen das wirtschaftliche Risiko.
Beim Finanzierungsleasing unterscheidet man zwei Hauptvarianten: Bei Vollamortisationsverträgen deckt die Summe der Leasingraten die Kosten des Leasinggebers vollständig ab. Am Ende können Sie oft eine Kaufoption wahrnehmen oder den Vertrag verlängern. Bei Teilamortisationsverträgen ist die Laufzeit kürzer und die Raten niedriger. Am Ende steht ein vereinbarter Restwert.
Leasing versus Kauf
Der prinzipielle Vorteil des Leasings liegt in der Liquiditätsschonung. Statt einer hohen Einmalinvestition binden Sie nur geringe Mittel. Bei Operating-Leasing bleibt die Bilanz unberührt. Dem steht gegenüber: Sie erwerben kein zivilrechtliches Eigentum. Nach Vertragsende können Sie die Maschine nicht weiterverwerten.
Kündigungsmöglichkeiten
Eine außerordentliche Kündigung von Leasingverträgen ist bei Unternehmergeschäften nur möglich, wenn ein Ereignis eintritt, das die Fortführung des Vertrages unzumutbar macht. In der Praxis ist eine vorzeitige Kündigung daher meistens nur einvernehmlich möglich. Beim Operating-Leasing können Sie in der Regel nur mit Zustimmung des Leasinggebers während der Kalkulationsbasisdauer kündigen.
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