Fahrbare und ortsveränderliche Mobilkrane, bei denen die Last an einem Ausleger hängt, müssen für ihre kraftbetriebenen Hub-, Auslegereinzieh- und Katzfahrwerke Einrichtungen besitzen, die ein Überschreiten des zulässigen Lastmomentes verhindern. Der Lastmomentbegrenzer (LMB) stellt sicher, dass alle Kranarbeitsbewegungen, die eine Vergrößerung des Lastmomentes bewirken, selbsttätig zum Stillstand gebracht werden – etwa das Ausziehen oder Senken des Auslegers oder das Ausfahren der Laufkatze. Nach Ansprechen des Begrenzers müssen Bewegungen, die das Lastmoment verringern, weiterhin möglich bleiben.

Wie funktioniert der Lastmomentbegrenzer?

Die Einrichtung verhindert, dass eine unzulässig schwere Last angehoben werden kann. Wird das zulässige Lastmoment überschritten, stoppt das System automatisch alle Bewegungen, die die Belastung weiter erhöhen würden. Das zulässige Lastmoment ergibt sich aus den vom Hersteller angegebenen höchstzulässigen Belastungen bei den jeweiligen Auslegerstellungen.

Bei Teleskopkranen muss der Lastmomentbegrenzer Längenänderungen des Auslegers unter Last selbsttätig erfassen. Wird die Auslegerlänge durch Ein- oder Ausbau von Zwischenstücken verändert, genügt eine manuelle Umstellung der Begrenzungseinrichtung. Es ist zulässig, dass nach dem Ansprechen des Begrenzers Arbeitsbewegungen zur Verringerung des Lastmomentes erst nach Betätigung eines besonderen Schalters ohne Selbsthaltung möglich sind – dieser muss sich im Handbereich des Kranführers befinden.

Welche Krane fallen unter die Vorschrift?

Die Pflicht zur Installation eines Lastmomentbegrenzers gilt für ortsveränderliche Krane wie Turmdrehkrane, Auto- und Mobilkrane. Ausgenommen sind Krane mit einem höchstzulässigen Lastmoment von nicht mehr als 2 mt, Konsolkrane, Krane mit Auslegern an hängend angeordneten Katzen, Derrickkrane sowie Krane, bei denen die Summe aller Standmomente mindestens dreimal so groß ist wie die Summe aller Kippmomente.

Normen und Sicherheitskonzept nach EN 13000

Die europäische Produktnorm EN 13000 konkretisiert die grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Liebherr und andere Kranhersteller. Die Norm wurde erstmals 2004 veröffentlicht. Aktuell gilt der Stand EN 13000:2010+A1:2014, der seit 2012 umgesetzt wird. Mit der Version 2010 musste der Schlüsselschalter zur Überbrückung der Überlastanlage aus der Kabine entfernt werden. Mit der Änderung 2014 kam die Stützbreitenüberwachung als Warnung hinzu.

Wie Liebherr in seinem Kundenmagazin erläutert, wird eine solche europäische Norm harmonisiert, indem sie offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Dadurch wird die Konformitätsvermutung ausgelöst: Wer die Produktnorm EN 13000 anwendet, kann davon ausgehen, dass er die Maschinenrichtlinie und somit das Gesetz erfüllt. Die Erfüllung der Europäischen Richtlinien bestätigen Hersteller mit dem CE-Zeichen auf dem Typschild und der EU-Konformitätserklärung in der Krandokumentation.

Das neue Sicherheitskonzept: Rüsttaster statt Schlüsselschalter

Die Norm EN 13000:2004 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 8. Mai 2007 gelistet, jedoch mit einem Hinweis, dass eine wesentliche Anforderung der Maschinenrichtlinie hinsichtlich Anhang I nicht erfüllt war. Dieser Hinweis bezog sich auf die Überbrückung der Überlastsicherung bei Fahrzeugkranen. Ein neues Sicherheitskonzept wurde erarbeitet:

  • Anstelle des Schlüsselschalters, der sämtliche Abschaltfunktionen überbrückte, kam ein Rüsttaster, der bei Montage- und Demontagevorgängen ohne Traglasttabellen alle Montagevorgänge ermöglicht.
  • In Betriebszuständen mit programmierter Traglasttabelle kann die Überlastsicherung nicht mehr überbrückt werden – ein Missbrauch zur Traglaststeigerung ist damit ausgeschlossen.
  • Bei besonderen Betriebszuständen (etwa bei gleichzeitigem Abschalten mehrerer lastmomenterhöhender Bewegungen ohne Rückweg) kann der Rüsttaster die Abschaltgrenze von 100 Prozent auf 110 Prozent anheben. Dabei werden alle Geschwindigkeiten automatisch auf 15 Prozent reduziert.
  • Bei Ausfall von Komponenten ist eine Überbrückungseinrichtung außerhalb der Kabine zulässig, die sich bei Nullstellung des Meisterschalters automatisch zurücksetzen muss. Auch hier werden alle Geschwindigkeiten auf 15 Prozent reduziert.
  • Bei Betätigung von Rüsttaster oder Überbrückungseinrichtung schaltet sich automatisch ein Datenaufzeichnungsgerät (Datalogger) zu, das die Größe und Häufigkeit der Überlastung sowie alle Daten für eine Unfallrekonstruktion erfasst.

Aktuelle Entwicklungen und künftige Anforderungen

Sowohl die Maschinenrichtlinie als auch die EN 13000 befinden sich in der Überarbeitung. Mit der Veröffentlichung der neuen Maschinenrichtlinie, die zu einer Verordnung wird, werden auch neue Anforderungen an Hersteller gestellt. Diese müssen im nächsten Versionsstand der EN 13000 für Mobilkrane konkretisiert werden.

Einige Anforderungen sind bei führenden Herstellern bereits umgesetzt: Gegengewichtserkennung bei Teleskopkranen, abschaltende Stützbreitenüberwachung und Stützdrucküberwachung. Hersteller wie Liebherr arbeiten aktiv bei der Erstellung der Produktnorm EN 13000 mit – im Gremium der Norm als Ganzes sowie in Expertengruppen für Statik und Kransteuerung.

Die Norm EN 13000 gilt für alle Produkte der Klassen LTM (Mobilkrane), LTR, LTC, LTF, LRT, LR (Raupenkrane) und LG. MK-Krane fallen hingegen unter die Turmdrehkrannorm EN 14439. Durch die harmonisierte Norm wird sichergestellt, dass Mobilkrane in Europa nach einheitlichen Sicherheitsstandards gebaut und betrieben werden – mit dem Kipplast-Schutz als zentralem Element der Unfallvermeidung.