Ein Lastmomentbegrenzer ist eine zentrale Sicherheitseinrichtung bei Mobilkranen, die ein Überschreiten des zulässigen Lastmoments verhindert. Die Einrichtung überwacht für den jeweiligen Betriebszustand relevante Größen und greift ein, sobald die zulässige Grenze erreicht wird. Dabei werden Bewegungen verhindert, die das Lastmoment weiter erhöhen würden – etwa das Ausziehen des Auslegers oder das Ausfahren der Laufkatze. Bewegungen, die das Lastmoment verringern, müssen nach DGUV Vorschrift 52 weiterhin möglich sein.
Welche Krane benötigen einen Lastmomentbegrenzer?
Fahrbare und ortsveränderliche Krane, bei denen die Last an einem Ausleger hängt, müssen für ihre kraftbetriebenen Hub-, Auslegereinzieh- und Katzfahrwerke Einrichtungen haben, die ein Überschreiten des zulässigen Lastmomentes verhindern. Diese Vorschrift gilt ausdrücklich für Mobilkrane und Turmdrehkrane. Die DGUV Vorschrift 52 definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt sicher, dass Arbeitsbewegungen, die eine Verringerung des Lastmomentes bewirken, nach Ansprechen des Lastmomentbegrenzers noch möglich sind.
Ausnahmen von dieser Pflicht gelten für:
- Krane, deren höchstzulässiges Lastmoment nicht mehr als 2 mt beträgt
- Konsolkrane
- Krane mit Auslegern an hängend angeordneten Katzen
- Derrickkrane
- Krane, bei denen die Summe aller Standmomente mindestens dreimal so groß ist wie die Summe aller Kippmomente
Wie funktioniert die Überwachung des Lastmoments?
Der Lastmomentbegrenzer nutzt eine Kombination aus Sensoren und einer zentralen Verarbeitungseinheit, um das Lastmoment des Krans in Echtzeit zu überwachen. Das System erfasst dabei kontinuierlich das Lastgewicht, den Auslegerwinkel und den horizontalen Abstand vom Drehpunkt. Aus diesen Parametern berechnet die Steuerungseinheit das aktuelle Lastmoment und vergleicht es mit der Nennkapazität des Krans für den jeweiligen Betriebszustand.
Sobald die zulässige Grenze erreicht ist, greift das System ein: Eine unzulässig schwere Last kann nicht angehoben werden, und beim Überschreiten des zulässigen Lastmomentes werden alle Kranarbeitsbewegungen, die eine Vergrößerung des Lastmomentes bewirken, selbsttätig zum Stillstand gebracht. Dazu gehören das Ausziehen oder Teleskopieren des Auslegers, das Senken des Auslegers oder das Ausfahren der Laufkatze. Wird die Auslegerlänge durch Teleskopieren unter Last verändert, muss der Lastmomentbegrenzer diese Längenänderung selbsttätig mit erfassen.
Was bedeutet das für die Kranführer-Praxis?
Ein Lastmomentbegrenzer ersetzt weder Traglastdiagramm noch Kranplanung. Der Kranführer muss die zulässige Last für Ausladung und Rüstzustand kennen und darf die Sicherheitseinrichtung nicht als normale Arbeitsgrenze missbrauchen. Das System ist kein Freibrief zum Herantasten an die Belastungsgrenze, sondern eine Absicherung gegen Fehleinschätzungen und kritische Situationen.
Für den Arbeitsalltag bedeutet das: Die Kipplast und das zulässige Lastmoment ergeben sich aus den vom Hersteller anzugebenden höchstzulässigen Belastungen bei den jeweiligen Auslegerstellungen. Diese Werte sind im Traglastdiagramm dokumentiert und müssen vor jedem Kranarbeitsvorgang vom Kranführer geprüft werden. Der Lastmomentbegrenzer dient als technische Rückfallebene, nicht als primäres Arbeitsinstrument.
Welche Prüf- und Kalibrierungspflichten bestehen?
Hub- und Auslegereinziehwerke von Kranen sind nach einschlägigen Vorschriften mit Rücklaufsicherungen ausgerüstet – etwa mit einem unmittelbar am Hydraulikzylinder angebrachten Rückschlagventil in hydraulischen Systemen. Die Forderung nach Vermeidung von unbeabsichtigtem Rücklauf beinhaltet auch die Vermeidung von Schlaffseil oder Schlaffkette.
Bei Änderung der Auslegerlänge durch Ein- oder Ausbau von Ausleger-Zwischenstücken genügt es laut DGUV Vorschrift 52, wenn die Umstellung der Lastmomentbegrenzungseinrichtung von Hand vorgenommen werden kann. Es ist zulässig, dass nach dem Ansprechen des Lastmomentbegrenzers Arbeitsbewegungen, die eine Verringerung des Lastmomentes bewirken, erst nach Betätigen eines besonderen Schalters – ohne Selbsthaltung – möglich sind. Dieser Schalter muss sich im Handbereich des Kranführers befinden.
Warum ist die Lastmomentbegrenzung wirtschaftlich relevant?
Neben der Sicherheit reduziert die Vermeidung von Überlastung den Verschleiß an der Kranstruktur und den mechanischen Bauteilen. Das schützt teure Baumaterialien und Ladung vor Beschädigungen durch unsachgemäßes Heben. Ein einziger Überlastungsvorfall kann die Arbeiten tagelang lahmlegen und erhebliche Verzögerungskosten verursachen. Durch die Vermeidung von Überbeanspruchung wird der Verschleiß an kritischen Bauteilen wie Drahtseilen und Hydrauliksystemen reduziert, was die Gerätelebensdauer verlängert.
Moderne Systeme sind mit digitalen Anzeigen und Alarmen ausgestattet, die den Bediener durch visuelle und akustische Warnungen unterstützen. Dies ermöglicht es Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, ohne sich allein auf Erfahrung oder Vermutungen verlassen zu müssen. Für Flottenmanager und Bauunternehmer bedeutet das: geringere Wartungskosten, weniger Ausfallzeiten und eine planbare Tragfähigkeit über die gesamte Nutzungsdauer.
Weitere Informationen zu verwandten Sicherheitssystemen finden Sie in unserem Artikel zur Lastmomentbegrenzung (LMB) bei Mobilkranen.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.


