Die Lastmomentbegrenzung (LMB) ist eine vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung an fahrbaren und ortsveränderlichen Kranen mit Auslegern, die ein Überschreiten des zulässigen Lastmomentes verhindert und damit Kippgefahren reduziert. Das System gehört zu den wichtigsten technischen Schutzmaßnahmen beim Kranbetrieb und ist rechtlich durch die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Produktnorm EN 13000 geregelt.

Funktionsprinzip der Lastmomentbegrenzung

Die LMB überwacht kontinuierlich das Verhältnis zwischen der angehobenen Last und der aktuellen Ausladung des Kranauslegers. Das Lastmoment ergibt sich aus dem Produkt von Last und Hebelarm – je weiter der Ausleger ausgefahren ist, desto geringer darf die Last sein, um ein Kippen des Mobilkrans zu verhindern. Sensoren erfassen die Auslegerstellung, die Hubseillast und bei modernen Systemen auch die Stützbreitenkonfiguration. Nähert sich das tatsächliche Lastmoment dem zulässigen Maximum, warnt die LMB akustisch und optisch. Bei Erreichen der Grenze stoppt das System automatisch die Hubbewegung und verhindert weiteres Ausfahren des Auslegers.

Rechtlicher Rahmen: Maschinenrichtlinie und EN 13000

Der Kran ist ein Arbeitsplatz und eine Maschine. Beim Betrieb dieser Maschine und in ihrer Umgebung können Gefährdungen auftreten. Mobile Arbeitsmittel wie Fahrzeugkrane lassen nicht in jedem Fall die technischen Schutzmaßnahmen gegen maschinentypische Gefahren zu, wie sie an einem stationären Arbeitsplatz möglich sind. Die wichtigste technische Maßnahme ist der Einsatz eines technisch sicheren Kranes. Ein Autokran wird allgemein verwendungsbereit vom Hersteller an den Betreiber geliefert, ein Lkw-Ladekran vom Fahrzeugaufbauer. Der Kran muss entsprechend der Vorgaben der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gestaltet sein.

Die Produktsicherheit in Europa wird über verschiedenste Richtlinien geregelt. Diese Richtlinien werden in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als Gesetz umgesetzt und sind damit verpflichtend. Die Richtlinie, die Kranhersteller besonders betrifft, ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie legt die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen fest. Ein gesondertes Kapitel für die Gefahren, die aus Hebevorgängen hervorgehen, formuliert die speziellen Anforderungen an alles was mit Heben zu tun hat.

Um diese allgemeinen Anforderungen passend auf die entsprechenden Produkte zu konkretisieren, werden diese in europäischen Produktnormen formuliert. Für Mobilkranhersteller ist das die EN 13000. Wird eine solche europäische Norm harmonisiert, das heißt offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, wird durch die Anwendung der Norm die Konformitätsvermutung ausgelöst. Wird die Produktnorm EN 13000 angewendet, dann können Hersteller davon ausgehen, dass sie die Maschinenrichtlinie und somit das Gesetz erfüllen. Die Erfüllung der Europäischen Richtlinien bestätigen Hersteller mit dem CE-Zeichen auf dem Typschild und der EU-Konformitätserklärung, die der Krandokumentation beigelegt ist.

Entwicklung der EN 13000 und aktuelle Anforderungen

Die EN 13000 wurde erstmals 2004 veröffentlicht. Alle Produkte wie LTM-, LTR-, LTC-, LTF-, LRT-, LR- und LG-Krane fallen unter diese Produktnorm. Momentan ist die EN 13000:2010+A1:2014 gültig. Die Grundlage dieses Stands wurde 2010 veröffentlicht und seit 2012 umgesetzt. Mit der Version 2010 wurde unter anderem der Schlüsselschalter der LMB aus der Kabine verbannt, wie es heute bekannt ist. Mit der Änderung 2014 kam dann beispielsweise die Stützbreitenüberwachung als Warnung hinzu.

Sowohl die Maschinenrichtlinie als auch die EN 13000 befinden sich momentan in der Überarbeitung. Mit der Veröffentlichung der neuen Maschinenrichtlinie, die kurzfristig erwartet wird und dann eine Verordnung wird, werden auch neue Anforderungen an Hersteller gestellt. Diese Anforderungen müssen dann im nächsten Versionsstand der EN 13000 für Mobilkrane konkretisiert werden. Einige Anforderungen dieses Stands sind bei Herstellern bereits umgesetzt, wie zum Beispiel die Gegengewichtserkennung bei den Teleskopkranen, die abschaltende Stützbreitenüberwachung oder die Stützdrucküberwachung.

Technische Umsetzung und Sicherheitsphilosophie

Die entscheidende Handlungsmöglichkeit des Betreibers besteht vor und bei der Beschaffung des Kranes: Der Kran muss die Anforderungen erfüllen. Wendet der Hersteller bei der Gestaltung seines Produktes europäische, harmonisierte Normen an, kann er davon ausgehen, dass die Sicherheitsanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie erfüllt sind. Moderne LMB-Systeme integrieren mittlerweile weitere Sicherheitsfunktionen wie Gegengewichtserkennung, Stützbreitenüberwachung und Stützdrucküberwachung, um ein Höchstmaß an Standsicherheit zu gewährleisten.

Um den Kran möglichst sicher zu betreiben, sind technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen erforderlich, die durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden müssen. Die Lastmomentbegrenzung bildet dabei das technische Rückgrat der Kranabsicherung und ist ein unverzichtbares Element im Mobilkran-Betrieb. Aktuelle Entwicklungen zielen darauf ab, die Integration zwischen verschiedenen Sicherheitssystemen zu verbessern und die Dokumentation von Lastspielen digital zu erfassen.

Weitere Informationen zu verwandten Sicherheitssystemen finden Sie in unserem Artikel über Lastmomentbegrenzer bei Mobilkranen: Funktionsprinzip, Kalibrierung und Prüfpflichten.